Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht oder verbreitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß dem US- amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der “Securities Act“) oder gemäß einer sonstigen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US Bundesstaates oder sonstiger Jurisdiktion der Vereinigten Statten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, außer auf Basis des Vorliegens einer Ausnahme zur Registrierungspflicht nach dem Securities Act oder im Rahmen von Rechtsgeschäften, die einer Registrierung nach dem des Securities Act und sonstigem anwendbaren Wertpapierrecht der Bundesstaaten nicht unterliegen. Es wird kein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten oder anderswo stattfinden, außer in Deutschland und Luxemburg.
Hiermit erkläre ich, dass ich:
in Deutschland oder Luxemburg anwesend oder ansässig bin; ODER
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“), der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat anwesend oder ansässig bin, (jeweils ein „maßgeblicher Mitgliedstaat“) und „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(1)(e) der Prospektrichtlinie bin. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Prospektrichtlinie“ die Richtlinie 2003/71/EG (und alle Änderungen dazu, einschließlich der Prospektrichtlinie- Änderungsrichtlinie von 2010, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt worden sind), und umfasst alle Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat, und der Begriff „Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie von 2010“ bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU. Falls ich als Treuhänder oder Vertreter für eines oder mehrere Anlegerkonten handle, (a) ist jedes dieser Konten ein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie, (b) verfüge ich über eine Verwaltungsvollmacht für Anlagen für jedes dieser Konten, und (c) verfüge ich über eine uneingeschränkte Befugnis und Ermächtigung, die in dieser Bestätigung enthaltenen Zusicherungen, Verpflichtungen und Anerkenntnisse für jedes dieser Konten abzugeben; ODER
ein institutioneller Anleger bin und mich nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer Rechtsordnung, in der es für mich rechtswidrig wäre, auf den Prospekt (der „Prospekt“) oder andere Angebotsmaterialien, die von der Godewind Immobilien AG im Zusammenhang mit ihrem Angebot von Stammaktien veröffentlicht wurden und auf dieser Website verfügbar sind, (die „Angebotsmaterialien“) zuzugreifen. Ich bestätige, dass mein Zugriff auf die Angebotsmaterialien, einschließlich des Prospekts, rechtmäßig und im Einklang mit den Gesetzen der Rechtsordnung, in der ich mich befinde oder ansässig bin, erfolgt.
Hiermit erkläre ich, dass ich weder in einem Land ansässig noch anwesend bin, in welchem der Zugang zu dieser Seite oder deren Bestandteile illegal wäre. Ebenso erkläre ich, dass ich nicht für eine andere Person, die in einem solchen Land ansässig oder anwesend ist, den Zugang zu dieser Seite ermögliche oder gewähre.
Hiermit bestätige ich, dass ich sämtliche in dieser Seite vorhandene Informationen sowie deren Bestandteile nicht an eine Person in einem anderen Land weiterleiten, übersenden oder verteilen werde (einschließlich durch elektronische Übertragung), in der eine solche Verteilung durch anwendbare Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein könnte.
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